Auf der Grundlage der Normierung des Begriffs "Rettungshundeteam" (DIN 13050) werden speziell ausgebildete und geprüfte Hunde mit Hundeführern zur Suche, Auffindung und Rettung vermisster oder verschütteter Personen inklusive erster sanitätsdienstlicher Versorgung eingesetzt.
Dies unterscheidet sie eindeutig von anderen hundeführenden Einrichtungen und Institutionen (z.B. Dienst- und Schutzhunde der Polizei), deren Aufgaben durch die Rettungshundearbeit des BRK grundsätzlich nicht berührt werden dürfen.
Seit 1. Januar 2005 prüfen sowohl das Bayerische Rotes Kreuz (BRK) / Deutsche Rote Kreuz (DRK) als auch der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und die Johanniter-Unfallhilfe (JUH) ihre Rettungshunde in den Sparten Fläche und Trümmer deutschlandweit nach einer gemeinsamen Norm. Ein Jahr später hat sich der Malteser Hilfsdienst (MHD) der gemeinsamen Prüfer- und Prüfungsordnung angeschlossen.
Abgenommen werden die umfangreichen Prüfungen von zwei externen, ausgebildeten Prüfern, die neutral die Leistung des zu prüfenden Teams bewerten. Besteht ein Team die turnusmäßige Überprüfung nicht, wird die 24 Monate gültige Rettungshund-Plakette eingezogen.
Dem Team fehlt ohne bestandene Prüfung die Befähigung zur Einsatztauglichkeit und darf somit in keinen Einsatz gehen. Erst nach erfolgreich abgelegter Prüfung kommt das Team für Einsätze wieder in Frage.
Grundsätzlich gilt: Bei uns gehen nur Teams mit gültiger Prüfung in den Einsatz!