KnochenbrücheFoto: DRKS \ DRK e.V.

Rotkreuzkurs EH in Kinderbetreuungseinrichtungen

Der Kurs Erste-Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ist der Betriebliche Ersthelfer für Kindertages- und Kinderbetreuungseinrichtungen, sowie Grundschulen. Es werden theoretische und praktische Inhalte der Ersten Hilfe bei Säuglingen, Kindern und Erwachsenen vermittelt und somit eine Basis für den Einrichtungs- bzw. Schulalltag geschaffen.

Für Termine und Anmeldung scrollen Sie bitte auf dieser Seite nach unten.

Bitte beachten Sie bei unseren Kursen folgendes:

Bei akuten Erkältungsanzeichen, Krankheitsgefühl oder bei vorliegender akuter Erkrankung dürfen Sie nicht am Kurs teilnehmen. 

Eine Onlineanmeldung ist zwingend erforderlich. Telefonische oder persönliche Anmeldungen sind nicht möglich. 

Termine die bereits ausgebucht sind, werden nicht mehr angezeigt. 

SonnenstichFoto: J. F. Müller / DRK e.V.

Die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in Ihrer Schule oder Kita zu gewährleisten. Damit die Handgriffe im Notfall unter Stress und Zeitdruck auch richtig sitzen, müssen die erlernten Maßnahmen regelmäßig, d.h. alle zwei Jahre, aufgefrischt und geübt werden. Unser Kurs soll Ihnen die Möglichkeit geben, Erste-Hilfe-Maßnahmen speziell bei Notfällen mit Kindern zu wiederholen, Unsicherheiten zu beseitigen und sich die neuesten Techniken der Ersten Hilfe anzueignen.

Das Kursangebot richtet sich an:

  • Ersthelfer in Grundschulen und Kitas,
  • alle Personen, die ihre Kenntnisse in Erster Hilfe speziell auf Kinder ausgerichtet auffrischen möchten.
Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Säuglingen und KleinkindernFoto: DRK e.V.

Bitte beachten Sie:

  • In unseren Kursen wird keine Verpflegung zur Verfügung gestellt.
  • Auf dem Gelände des BRK Kreisverbandes Mühldorf besteht keine Parkmöglichkeit für Kursteilnehmer. Bitte parken Sie auf dem kostenfreien Parkplatz hinter der Feuerwehr.
  • Eine Kursabsage durch das BRK MÜ erfolgt per Telefon oder Mail, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
  • Die Anmeldung ist verbindlich. Absage bis max. 1 Tag vor Kursbeginn, danach wird die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt.


     

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen. 

  • KUVB/LUK Bayern: Nutzen Sie bitte das Antragsformular

Wichtige Info der KUVB

Wenn Kurse über das Portal gemeldet werden aber noch nicht genehmigt sind werden sie nicht mehr rückwirkend bezahlt.
Beispiel: Eine Kita bzw. Kindergarten und Schulbetreuung beantragt einen Kurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtung und hat aber noch keine Kostenübernahme bzw. Bestätigung von der KUVB bekommen. (Antrag 3 Wochen vor Kursbeginn)
Laut Aussage der KUVB darf der Kurs erst durchgeführt werden, wenn eine Bestätigung vorliegt. Nach Telefonat Dauer Bearbeitung 7-8 Wochen.
Nachträglich werden keine Kurse mehr bezahlt!

Zum Formular

Ihre Ansprechpartnerin

Margarete Rasche

Tel: 08631 3655-21
Fax: 08631 3655-49

Kontakt

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