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Die Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV) sieht vor, dass Behörden, Hersteller und Vertreiber bei Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten auf eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit zugehen können.

 

Nach §6 Abs.2 der MPBetreibV nimmt der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit als zentrale Stelle in der Einrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr:

  • die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen,
  • die Koordinierung interner Prozesse der Einrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
  • die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen in den Gesundheitseinrichtungen infolge von Rückrufmaßnahmen von Herstellern / Inverkehrbringer von Medizinprodukten.

 

Wenden Sie sich bitte an:

mpsicherheitkvmuehldorf.brk.de

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