Rettungsdienst
Der Rettungsdienst im Landkreis Mühldorf

Der Rettungsdienst gehört zweifellos zu den Kernkompetenzen ihres örtlichen Roten Kreuzes im Landkreis Mühldorf. Circa 50 hauptamtliche Mitarbeiter - unterstützt von eigens für den Rettungsdienst qualifizierten Ehrenamtlichen - stehen zu Ihrer Sicherheit "Gewehr bei Fuß". Tag und Nacht, an 365 Tagen im Jahr. Qualität steht hierbei im Mittelpunkt unserer Arbeit. Deshalb haben wir ein Qualitätsmanagementsystem nach den Normen EN DIN ISO 9001/2008 implementiert für die Bereiche Notfallrettung, Einsatzleiter Rettungsdienst; Krankentransport sowie einheitliche Standards für die Ausbildung von Praktikanten implementiert: http://www.kvmuehldorf.brk.de/aktuell/aktuelle-berichte/qualitaetsmanagementsystem-eingefuehrt/?searchterm=rettungsdienst
Dirigiert werden die 5 Rettungswagen (RTW´s), 3 Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF´s) und 5 Krankentransportwagen (KTW´s) im Landkreis von der Integrierten Rettungsleitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung in Traunstein.
Sie erreichen die Integrierte Rettungsleitstelle kostenfrei über die Notrufnummer 112 .
Rettungswachen im Landkreis
- Haag
- Mühldorf
- Neumarkt St.Veit
- Waldkraiburg
Notfallrettung und Krankentransport
Aufgabe des Rettungsdienstes ist die Notfallrettung und der Krankentransport, bei dem eine medizinisch-fachliche Überwachung des Patienten notwendig ist.
Notfallrettung ist die schnellst mögliche und qualifizierte Hilfe für akut Verletzte oder erkrankte Personen. In der Notfallrettung bemühen sich Notärzte und Rettungsassistenten um die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Vitalfunktionen, wie zum Beispiel Atmung, Herz und Kreislauf. Mit notfallmedizinischen Maßnahmen stellen sie die Transportfähigkeit her und begleiten den Patienten in die nächste geeignete und aufnahmebereite Versorgungseinrichtung. Dies wird in den meisten Fällen ein Krankenhaus sein.
Medizinisch-fachliche Betreuung im Krankentransport
Aufgabe eines Krankentransportes nach dem bayerischen Rettungsdienstgesetz mit dem Rettungsdienst ist es, kranke und hilfsbedürftige Personen zu befördern, die keine sofortige Notfallversorgung benötigen und deren Transport planbar ist. Beim Krankentransport wird der Patient im Krankentransportwagen (KTW) von einem Rettungssanitäter betreut. Dieser überwacht den Gesundheitszustand des Patienten. Bei einer Verschlechterung leitet er die erforderlichen Maßnahmen ein.
Rechtsgrundlagen als pdf-file im Anhang zum Downloaden:
Bayerisches-Rettungsdienstgesetz-neu_ab01_01_09
